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LG Potsdam, 04.06.2020 - 13 O 33/19 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Potsdam, 04.06.2020 - 13 O 33/19
- OLG Brandenburg, 07.07.2021 - 4 U 165/20
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 07.07.2021 - 4 U 165/20
Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil und einem …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 04.06.2020, Az. 13 O 33/19, wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 4. Juni 2020, Az.: 13 O 33/19, abzuändern und unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 7. November 2019 die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 24. April 2015, Az.: 4 O 47/15, sowie aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 17. Juli 2015, Az.: 4 O 47/15, für unzulässig zu erklären.